Anleitung: Einen verstopften Regenwasserablauf auf dem Balkon freimachen

Anleitung: Einen verstopften Regenwasserablauf auf dem Balkon freimachen.

Warum der Balkonablauf nie am Dachfallrohr hängt

Balkonabläufe und Dachentwässerung sind bewusst getrennte Systeme. Nach DIN 1986-100 dürfen Abläufe von Balkonen mit geschlossener Brüstung nicht an die Regenwasserfallleitungen der Dachentwässerung angeschlossen werden, selbst wenn eine Notentwässerung vorhanden ist. Der Grund liegt in der Statik der Wasserwege: Ein einzelnes überlastetes Fallrohr würde sonst Wasser bis in die Etagen darunter drücken. Zusätzlich schreibt die Norm für Balkone mit geschlossener Brüstung einen Notüberlauf oder Notablauf von mindestens 40 Millimetern lichter Weite vor. Diese zweite Öffnung soll laut Norm für Sicherheit gegen Überflutung sorgen, selbst wenn der eigentliche Ablauf durch Laub oder andere Stoffe blockiert ist. Ist auch dieser Notüberlauf zugestellt oder mit Splitt und Blättern verstopft, fehlt die letzte Reserve, und Regenwasser staut sich auf der Bodenplatte.

Was Sie als Mieter tatsächlich reinigen müssen

Wie weit die Reinigungspflicht des Mieters reicht, ist juristisch nicht einheitlich geklärt. Ältere Urteile gehen von einer weitreichenden Pflicht aus: Das Landgericht Berlin sah den Mieter am 16. Juni 1986 (Az. 61 S 379/85) wegen seiner Obhutspflicht über die Wohnung in der Verantwortung, Schäden von ihr fernzuhalten – eine Pflicht, die laut einem weiteren Urteil vom 19. Januar 1981 (Az. 61 S 344/80) auch bei längerer Abwesenheit fortbesteht. Das Amtsgericht Neukölln bestätigte am 5. Oktober 2011 (Az. 13 C 197/11), dass Verstöße gegen diese Obhutspflicht zu Schadensersatz führen können. Neuere Einschätzungen setzen dagegen engere Grenzen: Nach miet-check.de können Mieter, vor allem kurz nach dem Einzug, gar nicht wissen, was sich über Jahre im Abfluss angesammelt hat – eine Regelung in der Hausordnung, die zu intensiver Reinigung verpflichtet, dürfte deshalb unwirksam sein. Übrig bleibt in der Praxis eine schmalere, aber klare Pflicht: darauf zu achten, dass die Abflussöffnung nicht durch einen Blumentopf oder den Fuß eines Sonnenschirmständers zugestellt wird, und sichtbares Laub zu entfernen.

Den zugänglichen Ablauf Schritt für Schritt freimachen

Ziehen Sie zuerst Handschuhe an und entfernen Sie groben Schmutz wie Blätter, kleine Äste, Erde oder Vogelfedern rund um die Öffnung von Hand. Nehmen Sie anschließend das Abflussgitter ab, falls eines vorhanden ist, und reinigen Sie es getrennt in warmem Wasser mit etwas Spülmittel. Danach gießen Sie laut balkonblog.de langsam warmes, aber nicht kochendes Wasser in den Ablauf – kochendes Wasser kann Kunststoffrohre beschädigen. Läuft das Wasser noch immer nicht ab, hilft eine Saugglocke: Verschließen Sie den Notüberlauf mit einem feuchten Tuch, damit sich Druck aufbaut, und pumpen Sie kräftig. Bei hartnäckigen Verstopfungen führen Sie vorsichtig eine Rohrreinigungsspirale ein, ohne dabei Kraft aufzuwenden. Schrauben, Messer oder starrer Draht gehören nicht in den Ablauf, weil sie Schmutz nur tiefer hineindrücken oder die dünne Kanalwand beschädigen können.

Wenn die Verstopfung tiefer sitzt: das Fallrohr

Bleibt der Ablauf trotz gereinigter Öffnung verstopft, liegt das Problem oft nicht mehr im sichtbaren Bereich, sondern im Fallrohr dahinter. Laut meisterfaktur.de verengen sich Rohrquerschnitte durch Laub, Moos, Nadeln und Schlamm schleichend, bis das Wasser staut und überläuft. Anzeichen dafür sind Feuchtigkeit an der Fassade unterhalb des Balkons, dunkle Ränder am Putz oder ein müffelnder Geruch aus dem Ablauf. Bei gut erreichbaren Rohrabschnitten kann ein Hochdruckreiniger von unten helfen, den Schmutz nach oben herauszudrücken, oder eine längere Rohrspirale. Sobald Arbeiten in der Höhe unsicher werden, die Verstopfung im unterirdischen Standrohr sitzt oder es sich um ein Mehrfamilienhaus mit gemeinsamer Entwässerung handelt, ist laut derselben Quelle meist die Hausverwaltung zuständig statt der einzelne Mieter.

Wann sich ein Fachbetrieb lohnt und was das kostet

Eine professionelle Rohrreinigung ist kein Luxus, sondern oft die einzige Möglichkeit, eine tiefsitzende Verstopfung ohne Folgeschäden zu beseitigen. Nach Angaben von zimmerbeutel.de kostet eine einfache mechanische Reinigung mit Spirale oder kleiner Hochdruckdüse etwa 100 bis 250 Euro. Bei komplexeren Verstopfungen, etwa in Fallrohren und Grundleitungen mit elektromechanischen Verfahren, liegt der Rahmen bei rund 200 bis 450 Euro. Kommt zusätzlich eine Kamerainspektion zum Einsatz, um die genaue Ursache zu lokalisieren, steigen die Kosten in Kombination mit der Reinigung auf etwa 250 bis 600 Euro. Wer den Notdienst außerhalb der regulären Arbeitszeiten ruft, muss laut derselben Quelle mit 150 bis 600 Euro sowie Zuschlägen von 50 bis 100 Prozent auf die Lohnkosten rechnen – ein Grund mehr, eine schleichende Verstopfung frühzeitig zu erkennen, statt bei akutem Wassereinbruch zu reagieren.

Wer haftet, wenn trotzdem Wasser eindringt

Nach Einschätzung der Berliner MieterGemeinschaft müssen Mieter den Wasserablauf auf dem Balkon frei halten, damit Regenwasser abfließen kann – dazu zählt auch, im Winter Schnee und Eis vom Ablauf fernzuhalten, damit Schmelzwasser abläuft. Vernachlässigen sie das, haften sie für dadurch entstehende Wasserschäden. Diese Haftung greift jedoch nicht automatisch, wenn Wasser durch andere Ursachen eindringt, etwa durch extremen Starkregen oder eine defekte Entwässerung außerhalb des Einflussbereichs des Mieters. Für den Schadensfall selbst sind mehrere Versicherungen relevant: Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt strukturelle Schäden, die Hausratversicherung des betroffenen Mieters seine persönlichen Gegenstände, und die private Haftpflichtversicherung greift bei nachgewiesener Fahrlässigkeit. Zwischen diesen Versicherungen regelt laut Berliner MieterGemeinschaft ein sogenanntes Teilungsabkommen Mieterregress, wie der Ausgleich zwischen den Anbietern erfolgt.

Wie oft prüfen und vorbeugen

Für Dachrinnen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 30. März 2013 (Az. I-24 U 256/11) einen Kontroll-Rhythmus von vier bis sechs Wochen als ausreichend bewertet, eine wöchentliche Kontrolle hielt das Gericht nicht für erforderlich, zumal der Schaden im Hochsommer und nicht im laubreichen Herbst auftrat. Für den eigenen Balkon empfiehlt balkonblog.de eine gründliche Reinigung mindestens zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, sowie eine kurze Sichtkontrolle des Gitters alle vier bis sechs Wochen. Ein aufgesetztes Laubfanggitter oder Abflusssieb reduziert den Aufwand erheblich, weil grober Schmutz gar nicht erst bis zur Rohröffnung vordringt. Nach starkem Regen oder Schneefall lohnt sich zusätzlich ein kurzer Blick, ob sich bereits Wasser staut, denn zu diesem Zeitpunkt lässt sich eine beginnende Verstopfung meist noch mit wenigen Handgriffen beheben, bevor sie sich zu einem festen Pfropfen verdichtet.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter den Balkonablauf selbst reinigen?
Sie müssen die Öffnung von sichtbarem Laub freihalten und dürfen sie nicht durch Blumentöpfe oder Sonnenschirmständer blockieren. Eine intensive Reinigung, die Kenntnisse über den technischen Zustand des Abflusses voraussetzt, kann Ihnen dagegen laut aktuellerer Einschätzung nicht ohne Weiteres auferlegt werden.

Darf die Hausordnung eine intensive Reinigungspflicht vorschreiben?
Eine solche Klausel gilt als rechtlich fragwürdig, weil Mieter den inneren Zustand des Abflusses in der Regel nicht beurteilen können.

Woran erkenne ich, dass die Verstopfung im Fallrohr statt in der Öffnung sitzt?
Typische Anzeichen sind Feuchtigkeit oder dunkle Ränder an der Fassade unterhalb des Balkons sowie ein müffelnder Geruch aus dem Ablauf, obwohl die sichtbare Öffnung bereits gereinigt wurde.

Was kostet eine professionelle Rohrreinigung am Balkon?
Je nach Aufwand liegen die Kosten zwischen etwa 100 Euro für eine einfache mechanische Reinigung und rund 600 Euro, wenn zusätzlich eine Kamerainspektion oder ein Notdiensteinsatz nötig wird.

Wer haftet, wenn beim Nachbarn unten Wasser eindringt?
Haben Sie den Ablauf erkennbar vernachlässigt, haften Sie für den entstandenen Schaden über Ihre Haftpflichtversicherung. War die Ursache ein außergewöhnliches Starkregenereignis oder eine defekte Entwässerungsanlage, entfällt diese Haftung in der Regel.